Die Community mit 19.493 Usern, die 9.146 Aquarien, 35 Teiche und 63 Terrarien mit 166.706 Bildern und 2.568 Videos vorstellen!
Neu
Login
Wir werden unterstützt von:

Anthostella stephensoni im Aquarium halten

Einrichtungsbeispiele für Violett gepunktete Anemone

Anthostella stephensoni im Aquarium halten (Einrichtungsbeispiele für Violett gepunktete Anemone)
Bildquelle: Das Bild stammt von der freien Enzyklopädie Wikipedia. Lizenzhinweise: Peter Southwood, Violet spotted anemone at Rocky Bay PB022137, CC BY-SA 3.0

Wissenswertes zu Anthostella stephensoni

Herkunft

Bei Anthostella stephensoni (Violett gepunktete Anemone) handelt es sich um eine Seeanemone (Actiniidae), die ursprünglich aus dem Atlantik und dem Indischen Ozean vor Südafrika stammt. Dort ist sie in Tiefen zwischen 1 und 30 Meter zu finden.

Haltung

Um diese bis zum etwa 10 cm großen Anemonen artgerecht halten zu können, sind Aquarien ab einem Fassungsvolumen von 300 Litern geeignet.

Violett gepunktete Anemonen ernähren sich von Korallen, Wirbellosen Artemia, Krill, Mysis, Plankton, Zooxanthellen / Licht .

Die Wassertemperatur sollte zwischen 5 und 17°C liegen.

Bezeichnungen

Im englischen Sprachraum ist Anthostella stephensoni als Violet Spotted Anemone bekannt. Die deutsche Bezeichnung ist Violett gepunktete Anemone.

Nachzucht

Die Violett gepunktete Anemone ist nicht als Nachzucht erhältlich. Es handelt sich ausschließlich um Entnahmen aus dem Meer.

Haltungsbedingungen

Um Anthostella stephensoni (Violett gepunktete Anemone) möglichst artgerecht zu halten, empfehlen wir nachfolgende Bedingungen zu schaffen. Vor allem bei der Angabe zur Mindestgröße bitten wir zu beachten, dass die optimalen Verhältnisse unter Umständen erst in wesentlich größeren Aquarien hergestellt werden können.

  • Wassertemperatur: 5° bis 17°C
  • Mindestaquariengröße: 300 Liter

Änderungen vorschlagen

Du hast nicht alle wichtigen Infos zu Anthostella stephensoni gefunden? Du kannst uns helfen, weitere Details zu ergänzen? Dann schreib uns dein Feedback!

Letzte Änderung am 06.07.2023