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Hecken schneiden verboten: Warum der Naturschutz jetzt Vorrang hat

Hecken schneiden verboten: Warum der Naturschutz jetzt Vorrang hat

Jedes Jahr ab dem 1. März tritt in Deutschland eine wichtige Schutzmaßnahme in Kraft: Bis zum 30. September ist es verboten, Hecken, Gebüsche und Bäume radikal zu schneiden oder gar zu entfernen. Diese Regelung dient nicht nur dem Schutz heimischer Vogelarten, sondern auch zahlreichen anderen Tieren, die Hecken als Brut- und Lebensraum nutzen.

Wer sich nicht an dieses Verbot hält, riskiert nicht nur hohe Geldstrafen, sondern vor allem den Verlust wertvoller Lebensräume. 

Warum gibt es dieses Verbot?

Hecken sind weit mehr als eine optische Abgrenzung oder ein natürlicher Sichtschutz. Sie sind kleine Biotope, die Vögeln, Insekten und anderen Tieren Unterschlupf, Nistmöglichkeiten und Nahrung bieten. Besonders in der Brutzeit zwischen Frühling und Sommer sind sie für viele Arten überlebenswichtig.

Vögel wie Amseln, Meisen oder Rotkehlchen bauen ihre Nester in Hecken, um dort ihre Jungen aufzuziehen. Ein plötzlicher Rückschnitt kann dazu führen, dass ganze Gelege zerstört oder Jungvögel aus dem Nest geworfen werden. Ohne den schützenden Blätterdach sind sie leichte Beute für Fressfeinde oder sterben durch Witterungseinflüsse.

Auch Insekten wie Wildbienen und Schmetterlinge nutzen Hecken als Nistplätze. Viele Wildbienenarten legen ihre Eier in markhaltige Pflanzenstängel oder ins Totholz älterer Hecken. Werden diese im Frühjahr oder Sommer radikal zurückgeschnitten, gehen wichtige Brutstätten verloren. In Zeiten des Insektensterbens ist das eine zusätzliche Bedrohung für diese wertvollen Bestäuber.

Ebenso profitieren Igel, Eidechsen und andere Kleintiere von dichten Hecken. Sie dienen als Schutz vor Fressfeinden und bieten Nahrung in Form von Insekten. Ein abrupter Eingriff in die Vegetation kann dazu führen, dass diese Tiere plötzlich schutzlos und orientierungslos sind. Besonders Igel sind im Frühjahr nach dem Winterschlaf auf sichere Rückzugsorte angewiesen.

Was ist erlaubt, was nicht?

Das Bundesnaturschutzgesetz (§ 39 BNatSchG) untersagt während der Schutzzeit:

Wer sich nicht daran hält, muss mit Bußgeldern von bis zu 100.000 Euro rechnen, insbesondere wenn geschützte Tierarten beeinträchtigt werden.

Erlaubt sind allerdings:

  • Schonende Form- und Pflegeschnitte, solange dabei keine Tiere gestört werden
  • Entfernung von einzelnen Zweigen, wenn sie zum Beispiel in Wege hineinragen
  • Rückschnitte zur Gefahrenabwehr, etwa wenn Äste die Verkehrssicherheit beeinträchtigen

Wer eine größere Maßnahme plant, sollte vorher genau prüfen, ob sich Nester oder andere Tierbehausungen in der Hecke befinden. Bei Unsicherheiten kann eine Rücksprache mit der örtlichen Naturschutzbehörde sinnvoll sein.

Naturschutz im Jahreskreis: Wichtige Termine für Naturfreunde

Das Heckenschnittverbot ist nur eine von vielen Regelungen, die den Schutz von Flora und Fauna betreffen. Hier sind weitere wichtige Termine, die Hobbygärtner und Naturfreunde kennen sollten:

  • 15. März – 30. Juni: Wiesenmahd mit Einschränkungen: Viele Wiesen dürfen in dieser Zeit nur abschnittsweise gemäht werden, um Bodenbrüter wie Kiebitze oder Feldlerchen nicht zu stören.
  • April – Juli: Schutzzeit für Amphibienwanderungen: In dieser Zeit werden viele Straßen für den Autoverkehr eingeschränkt, um Kröten, Fröschen und Molchen eine sichere Passage zu ermöglichen.
  • Oktober – Februar: Zeit für größere Schnittmaßnahmen

Wer Hecken radikal zurückschneiden oder Bäume fällen möchte, sollte dies in den Wintermonaten tun. Dann sind keine Jungvögel betroffen, und viele Pflanzen befinden sich in der Ruhephase.

Rücksichtnahme auf die Natur schützt unsere Artenvielfalt

Das Verbot zum Heckenschneiden mag für manche Gartenbesitzer eine Einschränkung sein, doch es ist ein wichtiger Beitrag zum Artenschutz. Unsere heimischen Vögel, Insekten und Kleintiere sind auf geschützte Lebensräume angewiesen.

Wer sich an diese Regelung hält und Hecken erst im Herbst schneidet, trägt dazu bei, die Natur lebendig und vielfältig zu erhalten. Ein wenig Geduld im Frühjahr kann also Großes bewirken.

 

Autorin: Caroline Haller für www.einrichtungsbeispiele.de

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Blogartikel 'Blog 6759: Hecken schneiden verboten: Warum der Naturschutz jetzt Vorrang hat' aus der Kategorie: "Tipps & Tricks" zuletzt bearbeitet am 03.03.2025 um 09:29 Uhr von Tom

Tom

Userbild von TomTom ist Administrator*in von EB und stellt 12 Beispiele vor. In den Bereichen Malawisee, Tanganjikasee, Victoriasee, West- / Zentralafrika, Südamerika, Mittelamerika, Amerikagesellschaftsbecken, Asien/Australien, Gesellschaftsbecken, Wasserchemie, Fragen zu einrichtungsbeispiele.de steht er/sie den Usern bei Fragen kompetent als Anspechpartner zur Seite.

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