Die Community mit 19.493 Usern, die 9.144 Aquarien, 35 Teiche und 63 Terrarien mit 166.762 Bildern und 2.575 Videos vorstellen!
Neu
Login
Wir werden unterstützt von:

Ceriantheopsis austroafricanus im Aquarium halten

Einrichtungsbeispiele für Südafrikanische Anemone

Ceriantheopsis austroafricanus im Aquarium halten (Einrichtungsbeispiele für Südafrikanische Anemone)
Bildquelle: Das Bild stammt von der freien Enzyklopädie Wikipedia. Lizenzhinweise: User: (WT-shared) Pbsouthwood at wts wikivoyage, Burrowing anemone at Vogelsteen DSC03196, CC BY-SA 3.0

Wissenswertes zu Ceriantheopsis austroafricanus

Herkunft

Bei Ceriantheopsis austroafricanus (Südafrikanische Anemone) handelt es sich um eine Seeanemone (Cerianthidae), die ursprünglich aus dem Atlantik vor Südafrika stammt. Dort ist sie in Tiefen zwischen 6 und 25 Meter zu finden.

Haltung

Um diese bis zum etwa 15 cm großen Anemonen artgerecht halten zu können, sind Aquarien ab einem Fassungsvolumen von 200 Litern geeignet.

Südafrikanische Anemonen ernähren sich von Wirbellosen Artemia, Krill, Mysis, Plankton.

Die Wassertemperatur sollte zwischen 13 und 21°C liegen.

Bezeichnungen

Im englischen Sprachraum ist Ceriantheopsis austroafricanus als Southafrican Anemone bekannt. Die deutsche Bezeichnung ist Südafrikanische Anemone.

Nachzucht

Die Südafrikanische Anemone ist nicht als Nachzucht erhältlich. Es handelt sich ausschließlich um Entnahmen aus dem Meer.

Haltungsbedingungen

Um Ceriantheopsis austroafricanus (Südafrikanische Anemone) möglichst artgerecht zu halten, empfehlen wir nachfolgende Bedingungen zu schaffen. Vor allem bei der Angabe zur Mindestgröße bitten wir zu beachten, dass die optimalen Verhältnisse unter Umständen erst in wesentlich größeren Aquarien hergestellt werden können.

  • Wassertemperatur: 13° bis 21°C
  • Mindestaquariengröße: 200 Liter

Änderungen vorschlagen

Du hast nicht alle wichtigen Infos zu Ceriantheopsis austroafricanus gefunden? Du kannst uns helfen, weitere Details zu ergänzen? Dann schreib uns dein Feedback!

Letzte Änderung am 03.04.2022