Ist Angeln in Deutschland erlaubt?
Angeln ist ein beliebtes Hobby, denn es verbindet den Aufenthalt in der Natur mit der Spannung, was so alles an den Haken schwimmt. Nicht jeder Angler hat das Glück, große Fische an Land zu ziehen, denn es kommt auf die richtige Ausrüstung und die Köder an. Auch das Wissen über die Gewässer und das Verhalten der Fische ist wichtig für den Erfolg. Angeln ist in Deutschland erlaubt, wenn der Angler über einen Angelschein verfügt. Der Angelschein dient dem Nachweis der Sachkenntnisse. Immerhin müssen Angler über geschützte Tiere und die Schonzeiten verschiedener Fische Bescheid wissen.
Wann wird ein Angelschein benötigt?
Wer ohne Angelschein angelt, riskiert ein Bußgeld, dessen Höhe sich je nach Bundesland unterscheidet. Das Bußgeld kann im Bundesland Baden-Württemberg bei bis zu 5.000 Euro liegen. Im Bundesland Mecklenburg-Vorpommern droht beim Angeln ohne Angelschein sogar ein Bußgeld bis zu 75.000 Euro. In vielen Bundesländern gilt das Angeln ohne Angelschein sogar als Straftat und wird mit einer Geldstrafe oder sogar einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren geahndet.
Würden keine Vorschriften beim Angeln gelten, bestünde die Gefahr, dass der Fischbestand dezimiert, verschiedene Tiere in ihrem Lebensraum gefährdet und die Gewässer verschmutzt werden. Mit dem Angelschein weisen Angler die nötigen Kenntnisse nach.
Für viele Gewässer reicht ein Angelschein nicht aus. Angler benötigen meistens zusätzlich eine Angelerlaubnis für das jeweilige Gewässer. Angler, die einen Urlaub an einem See oder am Meer verbringen, können für die Dauer ihres Aufenthalts einen Gewässerschein oder eine Fischereierlaubnis erlauben.
Regelungen für den Angelschein in Berlin
Wer in Berlin angeln möchte, benötigt neben einem Angelschein noch weitere Dokumente. Ohne Angelschein, der auch als Fischereischein bezeichnet wird, ist das Angeln in Berlin verboten. Angler benötigen in Berlin den Fischereischein A. Für Berufsfischer ist der Fischereischein B vorgeschrieben. Jugendliche ab zwölf Jahren benötigen einen Jugendfischereischein.
Der Angelschein ist in Berlin ein Jahr lang gültig. In anderen Bundesländern ist er mitunter unbegrenzt gültig. Der Angelschein kann in Berlin jährlich verlängert werden.
Angler in Berlin müssen eine Fischereiabgabe zahlen und benötigen zusätzlich zum Fischereischein eine Angelkarte. Sie wird vom Pächter des Gewässers verkauft, in dem geangelt wird. Wer in Berlin in verschiedenen Gewässern angeln möchte, benötigt also mehrere Angelkarten.
Die Fischereiabgabe liegt in Berlin jährlich bei 21 Euro. Ein Fischereischein, der ein Jahr lang gültig ist, kostet jährlich 48 Euro.
Tipp: In Forellenteichen und Stauteichen ist Angeln in Berlin mitunter ohne Angelschein erlaubt. Solche Teiche bieten für alle, die überlegen, einen Angelschein zu erwerben, eine gute Möglichkeit zum Schnuppern.
Unterschied zwischen Angelschein und Fischereischein
Zwischen Angelschein und Fischereischein gibt es keinen Unterschied. Der Fischereischein wird umgangssprachlich als Angelschein bezeichnet und ist ein Nachweis der persönlichen Sachkunde des Anglers. In den einzelnen Bundesländern gelten unterschiedliche Vorschriften für den Erwerb des Fischereischeins und dessen Gültigkeit. Der Fischereischein ist in einigen Bundesländern nur über eine begrenzte Zeit gültig, während er in anderen Bundesländern unbegrenzt gültig ist.
Wer einen Fischereischein erwerben möchte, muss eine Prüfung ablegen. Zur Vorbereitung auf die Prüfung werden Lehrgänge angeboten. Sie finden zumeist an Wochenenden statt. Auch Online-Kurse zur Vorbereitung sind verfügbar. Bei der Prüfung werden verschiedene Kenntnisse abgefragt:
- Fisch- und Gewässerkunde
- Tierschutzrecht
- öffentlich-rechtlichen Vorschriften
In den einzelnen Bundesländern laufen die Prüfungen unterschiedlich ab. Allerdings spielt es später keine Rolle, in welchem Bundesland der Inhaber des Angelscheins angeln möchte. Wer in Hessen einen Fischereischein erworben hat, kann auch in Mecklenburg-Vorpommern angeln.
Nach der bestandenen Prüfung wird der Angelschein noch nicht sofort ausgehändigt. Wer die Prüfung bestanden hat, erhält ein Zeugnis. Der Angelschein muss beantragt werden.
Einen Angelschein beantragen
Wer die Prüfung bestanden und ein Zeugnis erhalten hat, kann bei der zuständigen Fischereibehörde den Angelschein beantragen. Neben dem Zeugnis über die bestandene Prüfung wird der Personalausweis benötigt. Wer einen alten Angelschein besitzt, dessen Gültigkeit abläuft, muss den Personalausweis und das Zeugnis über die bestandene Prüfung vorlegen. Eine erneute Prüfung ist für die Verlängerung der Gültigkeit nicht erforderlich.
Abhängig vom jeweiligen Bundesland gelten unterschiedliche Kosten für den Angelschein. Für ein ganzes Jahr überschreiten die Kosten 50 Euro zumeist nicht.
Mindestalter für den Angelschein
In einigen Bundesländern können Kinder bereits einen Jugendfischereischein erhalten. Das Alter unterscheidet sich, je nach Bundesland. In Berlin liegt das Mindestalter für den Jugendfischereischein bei zwölf Jahren. Im Bundesland Rheinland-Pfalz kann der Jugendfischereischein schon an Kinder ab einem Alter von sieben Jahren vergeben werden. Für einen Jugendfischereischein ist keine Prüfung erforderlich. Der Jugendfischereischein gilt zumeist nur für das Angeln von Friedfischen.
Wer einen Fischereischein erwerben möchte, muss volljährig, also mindestens 18 Jahre alt, sein. Der Fischereischein berechtigt zum Angeln von Raubfischen und von Friedfischen. Wer als Jugendlicher einen Fischereischein besitzt, kann mit Erreichen der Volljährigkeit einen Lehrgang besuchen und eine Prüfung ablegen, um den Fischereischein zu erwerben.
Ab wann können Angler alleine angeln gehen?
Wer volljährig ist und über einen gültigen Fischereischein verfügt, darf alleine angeln gehen. Er verfügt über die erforderlichen Sachkenntnisse, um nicht gegen den Tierschutz zu verstoßen.
Jugendliche, die einen Jugendfischereischein besitzen, dürfen in Begleitung eines Erwachsenen angeln, der einen Fischereischein besitzt. In einigen Bundesländern dürfen auch Kinder und Jugendliche alleine angeln gehen, ohne Begleitung eines Erwachsenen. Dabei sind die Vorschriften des jeweiligen Bundeslandes zu beachten. Auch Jugendliche benötigen neben dem Jugendfischereischein eine Gewässerkarte für das jeweilige Gewässer.